Die Anfänge der kommunalen Selbstverwaltung im württembergischen Teil unseres Bundeslands reichen zurück bis in die herzogliche Zeit. Ihre Erweiterung und Ausdifferenzierung erfolgte nach dem Erlass der Verfassung des Königreichs Württemberg von 1819. Für die Teilhabe der Gemeindebürger wurden die sogenannten bürgerlichen Kollegien geschaffen, heute als Gemeinderat bezeichnet. Mit einer Vielzahl an Ämtern und Diensten sollte dem Anwachsen der kommunalen Zuständigkeiten begegnet werden. Dabei lag der Schwerpunkt im 19. Jahrhundert noch auf Pflichtaufgaben wie Daseinsvorsorge und Feuerwehrwesen. Inzwischen spielen auch Weisungsaufgaben, etwa in den Bereichen Bau- und Gewerberecht, und freiwillige Aufgaben, unter die Freizeitangebote oder Maßnahmen zur Verschönerung der Stadt fallen, eine wichtige Rolle.